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Übersicht der geförderten Maßnahmen für alle Werk- und Güterkraftverkehrsbetriebe > 1.Fahrzeugbezogene Maßnahmen >
1.9 Lärm-/geräusch- und rollwiderstandsoptimierten Reifen
1.9 Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von Lärm-/geräuscharmen Reifen, rollwiderstandsoptimierten Reifen.
Wichtige Änderungen ab 01.01.2018 !
6. Straßenverkehrsrechtliche Neuregelung von Winterreifen – Auswirkung auf die Förderung von Reifen
Ab 01.01.2018 müssen Fahrzeuge > 3, 5 t Gesamtgewicht, an den Antriebsachsen mit Winterreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/ 3PMSF – Reifen ausgestattet
sein.
Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“.
Für eine Förderung hat dies folgende Auswirkungen:
- Winter-/Ganzjahresreifen, mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“/ 3PMSF, sind für die Antriebsachse obligatorisch (gesetzlich vorgeschrieben) und können daher nur noch unter
1.9 ( Schallwelle und Energieeffizienz ) gefördert werden.
Auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 ( 80 %) weiterhin möglich
Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2017, können noch als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen
sind, unter 1.3 gefördert werden; auf den Antriebsachsen sind sie nur nach 1.9 förderfähig (da „Winterreifen“ auf diesen Achsen vorgeschrieben sind).
- Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S/ MS/ M/S, mit Herstellungsdatum ab 01.01.2018, gelten nicht mehr als „Winterreifen“ und sind nur noch unter 1.9 förderfähig